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   VG Ansbach, 24.04.2002 - AN 11 K 01.31749   

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VG Ansbach, 24.04.2002 - AN 11 K 01.31749 (https://dejure.org/2002,23040)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.04.2002 - AN 11 K 01.31749 (https://dejure.org/2002,23040)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. April 2002 - AN 11 K 01.31749 (https://dejure.org/2002,23040)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02

    Afghanistan - Familienasyl - Widerruf - Machtverhältnisse seit Ende 2001

    Dieser Umstand eines fehlenden gesamtstaatlichen Gewaltmonopols schließt die Möglichkeit einer asylerheblichen politischen Verfolgung in Afghanistan nicht aus (so aber u.a. VG Ansbach, Urteile vom 24. April 2002 - AN 11 K 01.31749 -, vom 3. April 2003 - AN 11 K 03.30178 - und vom 15. September 2004 - AN 11 K 04.31184 - Sch.-Holst. OVG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 2 LB 54/03 - wie hier: VG Hamburg, Urteil vom 10. Juli 2003 - 10 A 1945/2001 - jeweils Asylis-Rspr.), weil diese - wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof schon in seinem zitierten Grundsatzurteil vom 8. Juli 1996 ausgeführt hat - zum einen in den verschiedenen regionalen Bereichen erfolgen kann und weil sich zum anderen durch die die Mentalität und Denkweise der afghanischen Gesellschaft bestimmenden traditionellen Stammesstrukturen bisher nie ein Nationalgefühl, sondern vielmehr immer schon eine Ablehnung gegenüber staatlicher Gewalt entwickelt hat und es deshalb und wegen der geografischen, ethnischen und religiösen Zergliederung der Eigenart dieses Landes entspricht, dass einer schwachen Zentralgewalt stets mächtige lokale Herrscher gegenüberstehen, die in ihrem Machtbereich selbst verantwortlich "hoheitliche Befugnisse" wahrnehmen, also etwa eine eigene Armee, eigene Gerichte und Gefängnisse unterhalten (vgl. dazu und auch zum Folgenden Dr. Danesch an Sächs. OVG vom 24. Juli 2004).
  • VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 280/02

    Wenn die Anerkennung des Stammberechtigten zu widerrufen ist, kann kein

    Dieser Umstand eines fehlenden gesamtstaatlichen Gewaltmonopols schließt die Möglichkeit einer asylerheblichen politischen Verfolgung in Afghanistan nicht aus (so aber u.a. VG Ansbach, Urteile vom 24. April 2002 - AN 11 K 01.31749 -, vom 3. April 2003 - AN 11 K 03.30178 - und vom 15. September 2004 - AN 11 K 04.31184 - Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 2 LB 54/03 - wie hier: VG Hamburg, Urteil vom 10. Juli 2003 - 10 A 1945/2001 - jeweils Asylis-Rspr.), weil diese - wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof schon in seinem zitierten Grundsatzurteil vom 8. Juli 1996 ausgeführt hat - zum einen in den verschiedenen regionalen Bereichen erfolgen kann und weil sich zum anderen durch die die Mentalität und Denkweise der afghanischen Gesellschaft bestimmenden traditionellen Stammesstrukturen bisher nie ein Nationalgefühl, sondern vielmehr immer schon eine Ablehnung gegenüber staatlicher Gewalt entwickelt hat und es deshalb und wegen der geografischen, ethnischen und religiösen Zergliederung der Eigenart dieses Landes entspricht, dass einer schwachen Zentralgewalt stets mächtige lokale Herrscher gegenüberstehen, die in ihrem jeweiligen Machtbereich selbstverantwortlich "hoheitliche Befugnisse" wahrnehmen, also etwa eine eigene Armee, eigene Gerichte und Gefängnisse unterhalten (vgl. dazu und auch zum Folgenden Dr. Danesch an Sächs. OVG vom 24. Juli 2004).
  • VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 642/02

    Familienasyl für Angehörige afghanischer Asylberechtigter teilweise bestätigt

    Dieser Umstand eines fehlenden gesamtstaatlichen Gewaltmonopols schließt die Möglichkeit einer asylerheblichen politischen Verfolgung in Afghanistan nicht aus (so aber u.a. VG Ansbach, Urteile vom 24. April 2002 - AN 11 K 01.31749 -, vom 3. April 2003 - AN 11 K 03.30178 - und vom 15. September 2004 - AN 11 K 04.31184 - Schl.- Holst. OVG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 2 LB 54/03 - wie hier: VG Hamburg, Urteil vom 10. Juli 2003 - 10 A 1945/2001 - jeweils Asylis-Rspr.), weil diese - wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof schon in seinem zitierten Grundsatzurteil vom 8. Juli 1996 ausgeführt hat - zum einen in den verschiedenen regionalen Bereichen erfolgen kann und weil sich zum anderen durch die die Mentalität und Denkweise der afghanischen Gesellschaft bestimmenden traditionellen Stammesstrukturen bisher nie ein Nationalgefühl, sondern vielmehr immer schon eine Ablehnung gegenüber staatlicher Gewalt entwickelt hat und es deshalb und wegen der geografischen, ethnischen und religiösen Zergliederung der Eigenart dieses Landes entspricht, dass einer schwachen Zentralgewalt stets mächtige lokale Herrscher gegenüberstehen, die in ihrem jeweiligen Machtbereich selbstverantwortlich "hoheitliche Befugnisse" wahrnehmen, also etwa eine eigene Armee, eigene Gerichte und Gefängnisse unterhalten (vgl. dazu und auch zum Folgenden Dr. Danesch an Sächs. OVG vom 24. Juli 2004).
  • VG Lüneburg, 06.05.2004 - 1 A 318/03

    Abschiebung; Abschiebungsschutz; Afghanistan; Gefährdungslage; Herrschaftssystem;

    Jedenfalls lässt sich aber derzeit und auf aufsehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausschließen, dass die Taliban auf das gesamte Afghanistan oder auch nur auf Kabul bezogen asylrechtsrelevante Hoheitsgewalt ausüben werden (so auch VG Sigmaringen, Urt. v. 3.11.2003 - A 2 K 10838/01 - VGH München, Beschl. v. 28.1.2003 - 6 ZB 98.32148 - OVG Münster, Beschl. v. 9.1.2002 - 20 A 4493/01.A - VG Ansbach, Urt. v. 24.4.2002 - AN 11 K 01.31749 - VG Karlsruhe, Urt. v. 24.4.2002 - A 10 K 10307/98 -).

    Aber auch der gegenwärtigen afghanischen Übergangsregierung unter ihrem Präsidenten Karzai fehlt es gegenwärtig und auch auf absehbare Zeit am Tatbestandmerkmal der Staatlichkeit bzw. Quasistaatlichkeit, weil zumindest derzeit eine effektive Staatsgewalt als Subjekt der Verfolgung (noch) nicht vorliegt (so auch VG Dresden, Urt. v. 21.10.2003 - A 7 K 30050/03 - VG Würzburg, Urt. v. 3.11.2003 - W 7 K 03.31247 - und Urt. v. 9.12.2003 - W 7 K 03.31105 - VG Potsdam, Urt. v. 16.9.2003 - 3 K 486/98A - VG Ansbach, Urt. v. 24.4.2002 - AN 11 K 01.31749 - VG Aachen, Urt. v. 21.3.2002 - 5 K 4901/94.A -).

  • VG Lüneburg, 21.04.2004 - 1 A 681/03

    Abschiebung nach Afghanistan

    Jedenfalls lässt sich aber derzeit und auf aufsehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausschließen, dass die Taliban auf das gesamte Afghanistan oder auch nur auf Kabul bezogen asylrechtsrelevante Hoheitsgewalt ausüben werden (so auch VG Sigmaringen, Urt. v. 3.11.2003 - A 2 K 10838/01 - VGH München, Beschl. v. 28.1.2003 - 6 ZB 98.32148 - OVG Münster, Beschl. v. 9.1.2002 - 20 A 4493/01.A - VG Ansbach, Urt. v. 24.4.2002 - AN 11 K 01.31749 - VG Karlsruhe, Urt. v. 24.4.2002 - A 10 K 10307/98 -).

    Aber auch der gegenwärtigen afghanischen Übergangsregierung unter ihrem Präsidenten Karzai fehlt es gegenwärtig und auch auf absehbare Zeit am Tatbestandmerkmal der Staatlichkeit bzw. Quasistaatlichkeit, weil zumindest derzeit eine effektive Staatsgewalt als Subjekt der Verfolgung (noch) nicht vorliegt (so auch VG Dresden, Urt. v. 21.10.2003 - A 7 K 30050/03 - VG Würzburg, Urt. v. 3.11.2003 - W 7 K 03.31247 - und Urt. v. 9.12.2003 - W 7 K 03.31105 - VG Potsdam, Urt. v. 16.9.2003 - 3 K 486/98A - VG Ansbach, Urt. v. 24.4.2002 - AN 11 K 01.31749 - VG Aachen, Urt. v. 21.3.2002 - 5 K 4901/94.A -).

  • VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 216/02

    Familienasyl für Angehörige afghanischer Asylberechtigter teilweise bestätigt

    Dieser Umstand eines fehlenden gesamtstaatlichen Gewaltmonopols schließt die Möglichkeit einer asylerheblichen politischen Verfolgung in Afghanistan nicht aus (so aber u.a. VG Ansbach, Urteile vom 24. April 2002 - AN 11 K 01.31749 -, vom 3. April 2003 - AN 11 K 03.30178 - und vom 15. September 2004 - AN 11 K 04.31184 - Sch.-Holst.
  • VG Aachen, 04.12.2002 - 5 K 2188/95

    Afghanistan, Kommunisten, Paschtunen, Gebietsgewalt, Quasi-staatliche Verfolgung,

    Eine solche Gebietsgewalt haben nach der grundlegenden Änderung der Verhältnisse in Afghanistan Ende des Jahres 2001 und auch derzeit nicht die Taliban inne, die militärisch weitgehend besiegt sind und allenfalls noch in wenigen, räumlich begrenzten Bereichen über eine tatsächliche Herrschaft verfügen, wenn auch unklar ist, über welche konkreten Strukturen die Taliban noch im Land verfügen (vgl. auch OVG für NRW, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 20 A 4493/01.A - VG Ansbach Urteil vom 24. April 2002 - AN 11 K 01.31749 - VG Regensburg, Urteil vom 4. März 2002 - RN 5 K 01.30993 - und Gerichtsbescheid vom 16. Januar 2002 - RN 5 K 01.30993 - VG Hamburg, Urteil vom 27. Dezember 2001 - 16 VG A 1155/2001 - SZ vom 2. Dezember 2002).
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